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Stargarder Land

Die Herrschaft Stargard, umgangssprachlich auch Stargarder Land bzw. Land Stargard, war eine im 13. Jahrhundert als terra Stargardiensis erstmals urkundlich belegte Herrschaft im Grenzbereich zwischen Brandenburg, Pommern und Mecklenburg.
1920 führte eine Amtsordnung auch für die alte Herrschaft Stargard neue politische Strukturen ein.Im Norden blieb das Amt Stargard mit Sitz in Neubrandenburg bestehen, im Süden entstand durch Zusammenlegung mehrerer Ämter ein neues Amt Strelitz mit Sitz in Neustrelitz. Beide Ämter, später fälschlich als Kreise bezeichnet, bestanden bis 1934.
Am 10. Januar 1934 wurden diese Ämter Stargard und Strelitz zu einem Kreis Strelitz mit Sitz in Neustrelitz zusammengelegt, der wenig später in Kreis Stargard umbenannt wurde.Entsprechend der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 wurden die Städte Neustrelitz und Neubrandenburg ausgekreist. Neustrelitz bildete fortan einen Stadtkreis, Neubrandenburg erhielt einen Sonderstatus als kreisfreie Stadt.
Der Kreis Stargard wurde 1946 auf die neugebildeten Kreise Neustrelitz und Neubrandenburg aufgeteilt, wobei die Städte Neustrelitz und Neubrandenburg wieder kreisangehörig wurden.
Diese Gebietsstruktur von 1946 mit geringfügigen Bereinigungen 1950 hatte bis zur Verwaltungsreform der DDR 1952 Bestand, bei der das Territorium auf die neu gebildeten Kreise Neubrandenburg, Neustrelitz und Strasburg aufgeteilt wurde.
1994 wurde der Landkreis Mecklenburg-Strelitz neugebildet, der das Gebiet des ehemaligen Kreises Stargard in den Grenzen von 1946 mit Ausnahme der inzwischen kreisfreien Stadt Neubrandenburg und dem so genannten Fürstenberger Werder umfasst.
zugehörige Gemeinden:
- Gemeinde Cammin
- Gemeinde Cölpin
- Gemeinde Groß Nemerow
- Gemeinde Holldorf
- Gemeinde Pragsdorf
- Gemeinde Lindetal
- Stadt Burg Stargard; - geschäftsführend -

